Betretungsverbot für unsere Einrichtungen

Betretungsverbot für unsere Einrichtungen

Angesichts der zunehmenden Ausbreitung des sog. Coronavirus (Covid-19) haben wir zum Schutze unserer Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen auf Grundlage der Informationen des Robert Koch-Instituts und in enger Abstimmung oder auf Anweisung der zuständigen Behörden sämtliche notwendigen Vorkehrungen getroffen.

Aufgrund der Verordnung des Gesundheitsministers des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) vom 22. März 2020 und erneuert am 20.04.2020 ist ein sofortiges  Betretungsverbot für unsere Einrichtungen erlassen worden. Dieses Verordnung gilt zumächst bis zum 03. Mai 2020.

Alle Besuche, die nicht der medizinischen oder pflegerischen Versorgung dienen, sind untersagt. Über Ausnahmen in besonderen Fällen (Palliativpatienten) entscheidet die Einrichtungsleitung.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Aufgrund des Coronavirus und einer entsprechenden Anordnung mussten wir unsere Tagespflegeeinrichtung in Kleve ab 18. März 2020 zunächst bis auf weiteres schließen.