Informationen vom 01.03.2023

Seit dem 01. März 2023 müssen Besucher*innen beim Eintreten in unsere Einrichtungen lediglich eine FFP2-Maske tragen; alle anderen Maßnahmen (Testnachweis) entfallen.

Informationen vom 23.12.2022

Kurz vor Weihnachten lockert die Landesregierung die Besuchsvorschriften für Pflegeheime, Krankenhäuser und Justizvollzugsanstalten. Um unseren Bewohner*innen, Gästen und Mitarbeiter*innen höchstmögliche Sicherheit garantieren zu können, ist der Zutritt in unseren Einrichtungen weiterhin NUR mit tagesaktuellem Negativ-Schnelltest einer offiziellen Teststelle möglich. Wir akzeptieren KEINE Selbsttests. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ihre Vorteile:

  • der Test im Testzentrum ist, im Gegensatz zum Selbsttest, für einen Besuch im Pflegeheim oder Krankenhaus weiterhin kostenlos
  • der Test ist viel genauer und bietet deshalb mehr Sicherheit

Informationen vom 24.11.2021

Ab dem 25. November gilt erneut vor Betreten unserer Pflegeeinrichtungen eine Testpflicht für ALLE Besucher! Das heißt, JEDE/R Besucher*in oder Dienstleister – egal ob ungeimpft, geimpft oder genesen – muss getestet sein. Der Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein. Sämtliche Bescheinigungen sind beim Pflegepersonal vorzulegen. Das Tragen von FFP-Masken ist weiterhin erforderlich. Ein Kurzscreening wird durchgeführt. Alle Infos sind auch auf den Internetseiten des Landes NRW zu finden.

Informationen vom 20.08.2021

Ab dem 20. August tritt die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft und ab diesem Zeitpunkt gilt auch für den Besuch unserer Einrichtungen die 3G-Regelung. Das heißt jeder muss geimpft, getestet oder genesen sein. Der Schnelltest darf nicht älter als 48 Stunden sein. Sämtliche Bescheinigungen sind beim Pflegepersonal vorzulegen. Das Tragen von OP- oder FFP-Masken ist weiterhin erforderlich. Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist über den Link nachzulesen.
Zur aktuellen Corona-Schutzverordnung

Informationen vom 01.06.2021

Die neue Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vom 27.05.2021 und die neue Allgemeinverfügung (AV) Einrichtungen vom 20.05.2021 bringen für stationäre Pflegeeinrichtungen und anbieterverantwortete Wohngemeinschaften erhebliche Änderungen z.B. bei den Schnelltests und den Besucherregelungen mit sich. Es wird zwischen Geimpften/Genesenen und nicht Geimpften/Genesen unterschieden. Für die Übersichtlichkeit haben wir eine Tabelle angelegt:
https://clivia-gruppe.de/wp-content/uploads/2021/06/20210106_Besucherregelung_Corona_Test_und_Quarantaeneverordnung-scaled.jpg

Informationen vom 08.03.2021

Die Corona-Pandemie hat große Auswirkungen auf das öffentliche Leben, unsere Einrichtungen, unsere Arbeit, die Bewohner*innen und auf die Angehörigen. Neben den von uns hier veröffentlichten Informationen gibt es zudem noch verschiedene Sonderseiten des Kreises Kleve, des Landes NRW und des Bundes, auf denen Sie sich weiter informieren können:
Sonderseiten des Kreises Kleve
Sonderseiten des Gesundheitsministeriums Nordrhein-Westfalen
Sonderseiten des Bundesgesundheitsministeriums

Informationen vom 25.02.2021

Mit der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW hat sich eine Änderung der Abstände der Coronaschnelltests für die Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen ergeben. Pflegepersonal und Beschäftigte sind ab dem 22.02.2021 an jedem zweiten Tag mit einem Coronaschnelltest auf das Vorliegen einer SARS-CoV-2-Infektion zu testen. (§5 Abs. 3 Corona-Schutzverordnung). Für Bewohnerinnen und Bewohner unserer Einrichtungen gilt weiterhin, dass sie i.d.R. einmal pro Woche getestet werden. Selbstverständlich wird die Clivia-Gruppe Ihre Testsstrategie entsprechend der Verordnungslage anpassen und ab sofort an jedem zweiten Arbeitstag testen.

Informationen vom 12.01.2021

Die Vorbereitungen für die Corona-Schutzimpfungen laufen in den Clivia Einrichtungen auf Hochtouren. Am Mittwoch – 13. Januar – wird der Impfstoff geliefert. Die ersten Corona-Schutzimpfungen erfolgen in der Clivia-Einrichtung „Altes Rathaus“ in Bedburg-Hau. Alle weiteren Einrichtungen folgen nach und nach. Die Termine werden kurzfristig über die Kassenärztliche Vereinigung vergeben und die Bewohner und Mitarbeiter entsprechend informiert.

Informationen vom 28.12.2020

Wir möchten daraufhin hinweisen, dass ab dem 23.12.2020 unsere Einrichtungen allen Besuchern einen PoC-Test (Corona-Schnelltest) anbieten und empfehlen. Wenn eine potentielle Besucherin oder ein potentieller Besucher die Testung ablehnt, ist der Zutritt nach der gültigen Allgemeinverfügung Pflege und Besuche vom 23.12.2020 zu verweigern, sofern keine medizinischen Gründe glaubhaft gemacht werden können, die der Durchführung dieser Testung entgegenstehen oder nachgewiesen wird, dass innerhalb von 72 Stunden vor dem beabsichtigten Besuch bereits eine PoC-Testung mit negativem Ergebnis durchgeführt worden ist. Bei einem positiven Ergebnis des Schnelltests wird der Zutritt zur Einrichtung natürlich ebenfalls untersagt. Grundlage hierfür ist die Allgemeinverfügung des Landes NRW (Corona AV Pflege und Besuche in der Fassung vom 23.11.2020), die Sie unter den Links finden.

Schutz von Pflegeeinrichtungen

Information zur Impfstrategie vom 23.12.2020

Wie Sie der medialen Berichterstattung bereits entnehmen konnten, sollen die ersten Impfungen in Deutschland ab dem 27. Dezember 2020 erfolgen können. Die Reihenfolge der Impfungen wird in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) aufbaut. Zur allgemeinen Information über die Impfstrategie stellen wir Ihnen die Impfeinwilligung mit Anamnesebogen sowie ein Aufklärungsmerkblatt des RKI zum Download zur Verfügung.

RKI-Aufklärungsmerkblatt

RKI-Impfeinwilligung

Besucherinformation vom 22.12.2020

Wir möchten daraufhin hinweisen, dass ab dem 22.12.2020 unsere Einrichtungen allen Besuchern einen PoC-Test (Corona-Schnelltest) anbieten und empfehlen. Bei einem positiven Ergebnis des Schnelltests wird der Zutritt zur Einrichtung untersagt. Grundlage hierfür ist die Allgemeinverfügung des Landes NRW (Corona AV Pflege und Besuche in der Fassung vom 21.11.2020).

Besucherinformation vom 11.12.2020

Wir möchten daraufhin weisen, dass ab dem 16.12. alle Besucher unserer Einrichtungen nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung FFP2-Masken tragen müssen. Die genauen Vorschriften dazu auch auf den Seiten des Ministriums für Arbeit.Gesundheit.Soziales.

Besucherinformationen vom  25.11.2020

Das Ausbruchsgeschehen in Seniorenpflegeeinrichtungen in der Vergangenheit und den letzten Wochen macht uns Sorgen und mahnt uns zur besonderen Vorsicht. Clivia unternimmt alles, um die Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen zu schützen. Deshalb wurde jetzt ein angepasstes Besuchskonzept zum Schutze unserer Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen in den Einrichtungen erarbeitet und mit dem aus gewählten Bewohner*innen bestehenden Heimbeiräten abgestimmt.

Schnelltests in den Einrichtungen
Wir begrüßen die Möglichkeit, in unseren Einrichtungen Antigen-Schnelltests durchführen zu können. Wöchentlich testet Clivia auf Grundlage von einrichtungsbezogenen Testkonzepten Bewohner*innen, Mitarbeiter*innen sowie Besucher*innen und Gäste, die regelmäßig in die Einrichtungen kommen. Die Umsetzung dieser Maßnahme stellt unsere Einrichtungen und Mitarbeiter jedoch vor große Herausforderungen: Unsere Pflegekräfte sind geschult worden, doch seit Beginn der Pandemie mussten unsere Mitarbeiter*innen immer neue, zusätzliche Aufgaben übernehmen, die sich aus den Erlassen und Verordnungen oder den Hygiene- und Besuchskonzepten ergaben. Wir danken unseren engagierten Teams, dass sie nun auch diese wöchentlichen Schnelltests noch zusätzlich durchführen. Dadurch können wir schnell reagieren und uns alle noch besser schützen.

Wir sind stolz auf unser Team!
Die Gesundheit unserer Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen steht für Clivia immer an erster Stelle. Das gesamte Clivia-Team gibt täglich alles, um trotz Corona, für unsere Bewohner*innen das Beste aus der derzeitigen Situation zu machen. Clivia ist stolz auf seine Mitarbeiter*innen, ihre Leistung und unermüdlichen Einsatz.

Aktuelle Informationten zur allgemeinen Infektionslage im Kreis Kleve finden Sie auf folgenden Internetseiten:
Sonderseite Kreis Kleve
Sonderseite des Gesundheitsministeriums NRW
Inzidenzwert Kreis Kleve Robert-Koch-Institut

Besucherinformationen vom  28.10.2020

In den letzten Tagen ist der Inzidenzwert im Kreis Kleve noch weiter nach oben gegangen, er liegt heute (28.10.20 bei 97,9).
Unter diesem Link erfahren Sie jederzeit den aktuellen Wert für unseren Landkreis.

Besucherinformationen vom  26.10.2020

Seit dem 22.10.2020 liegt die ermittelte 7-Tage-Inzidenz für den Kreis Kleve durchgehend über 50, was der Gefährdungsstufe 2 entspricht. Auch das Ausbruchsgeschehen in stationären Altenpflegeeinrichtungen in der Vergangenheit und den letzten Wochen macht uns Sorgen und mahnt uns zur besonderen Vorsicht. Clivia unternimmt alles, um die Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen zu schützen. Deshalb wurde jetzt ein angepasstes Besuchskonzept zum Schutze unserer Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen in den Einrichtungsleitungen erarbeitet und mit dem aus gewählten Bewohner*innen bestehenden Heimbeiräten abgestimmt.

Angehörige dürfen auch weiterhin unsere Bewohner*innen in den Einrichtungen besuchen, so lange es die Gesetzeslage erlaubt. Die bekannten Auflagen und Hygienebestimmungen waren auch zuvor schon Inhalt unseres Besucherkonzeptes.

Auflagen und Hygienebestimmungen

  • Telefonische Anmeldung des Besuches
  • Fester Besuchstermin
  • Kurzscreening inkl. Temperaturmessung
  • Registrierung der pers. Daten
  • Verwendung von bereitgestellten Mund-Nasen-Schutz und Einwegkitteln ist verpflichtend
  • Besuch im Besuchszimmer oder im Außenbereich
  • Neu: Besuchszeiten nur von 14 bis 16 Uhr
  • Neu: pro Etage können täglich 3 Bewohner*innen Besuch erhalten

Besuchszeiten
Besuche sind  täglich von 14 bis 16 Uhr möglich. Die Dauer des einzelnen Besuches darf 2 Stunden nicht überschreiten. Pro Besuchsfenster ist maximal 1 Besucher pro Bewohner*in möglich, bei Treffen im Außenbereich, können maximal 4 Besucher zugelassen werden.

Palliative Bewohner*innen
Palliative Bewohner*innen sind von der allgemeinen Besuchsregelung ausgenommen. Bitte sprechen Sie mit der Pflegedienstleitung für individuelle Absprachen.

Aktuelle Informationten zur allgemeinen Infektionslage im Kreis Kleve finden Sie auf folgenden Internetseiten:
Sonderseite Kreis Kleve
Sonderseite des Gesundheitsministeriums NRW

 

Besucherinformationen vom  16.07.2020

Angesichts der Ausbreitung des sog. Coronavirus (COVID-19) haben wir zum Schutze unserer Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen auf Grundlage der Informationen des Robert Koch-Instituts und in enger Abstimmung oder auf Anweisung der zuständigen Behörden sämtliche notwendigen Vorkehrungen getroffen.

Angehörige dürfen unter Auflagen unsere Bewohner*innen in den Einrichtungen besuchen!

Damit Besucher, Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen auch weiterhin gesund bleiben, müssen wir uns natürlich an die vom Land vorgegebenen Vorschriften halten. Diese setzen wir bei Clivia wie folgt um:

Maximal 2-stündiger Besuchstermin ist vorab telefonisch abzusprechen (max. 2 Besucher*innen pro Bewohner*innen)

Besucher*innen müssen sich registrieren und einem Kurzscreening unterziehen, Hände waschen und desinfizieren sowie ab 01.07.2020 auch Temperatur messen. Einwegkittel und Mund-Nasen-Schutz werden von uns gestellt. Das Tragen von selbst mitgebrachtem Mund-Nasen-Schutz ist nicht gestattet.

Besuche erfolgen in dafür bereit gestellten Besuchsräumen. Sollten Bewohner*innen Ihr Zimmer nicht verlassen können, finden die Besuche durch maximal eine Person unter den vorgegebenen Hygienebestimmungen auf dem Zimmer statt, gleiches gilt wenn der Besuch auf dem Zimmer auf Wunsch geschieht.

Angehörige dürfen mit Bewohner*innen die Einrichtung auch für maximal sechs Stunden unter Berücksichtigung der vorgegebenen Hygienebestimmungen verlassen.

In besonderen Fällen, z.B. bei palliativen Bewohner*innen, kann es Sonderregelungen geben, die mit der jeweiligen Einrichtungsleitung abgestimmt werden müssen.

Auch während der Besuchszeit unbedingt die geltenden Abstandsregeln von 1,50 bis 2,00 Meter einhalten.

Auch unsere Tagespflege ist wieder geöffnet und nimmt gerne neue Tagesgäste auf.