Whistleblowing: Interne Meldestelle für Verstöße innerhalb der Clivia Gruppe

Seit dem 31.05.2023 sind alle größeren Unternehmen dazu verpflichtet laut Gesetz eine zentrale Meldestelle einzurichten. Hierzu gehören auch Teile der Clivia Gruppe wie Altes Rathaus, Clever Stolz und Clivia Pflegezentrum.

Die Meldestelle dient dazu, Kolleginnen und Kollegen, die Möglichkeit zu bieten, innerbetriebliche Missstände diskret zu melden.

Welche Missstände fallen unter „Whistleblowing“? Kurz: Alle Aktivitäten, die per Gesetz verboten sind.

Whistleblowing ist etwas anderes als eine Beschwerde am Arbeitsplatz. Eine Beschwerde ist eine Angelegenheit von persönlichem Interesse und hat keine Auswirkungen auf die breitere Öffentlichkeit, wohingegen sich ein Whistleblowing-Bericht auf ernsthaftere und weitreichendere Angelegenheiten bezieht.

Die wichtigsten Fragen direkt beantwortet:

Welche Verstöße können gemeldet werden?

  • Verstöße, die strafbewehrt sind
  • Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient
  • Sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften von Bund und Ländern

Hinweis: Voraussetzung ist immer, dass sich die Verstöße auf das Unternehmen oder eine andere Stelle beziehen müssen, mit dem oder mit der die hinweisgebende Person selbst im beruflichen Kontakt steht.

Auf welchem Weg können Verstöße gemeldet werden?

  • Per Anrufbeantworter
  • Per E-Mail
  • Auf dem Postweg
  • In persönlicher Weise

Habe ich als Whistleblower Konsequenzen zu befürchten?

Nein. Denn Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), regelt den Schutz von Personen, die Informationen über innerbetriebliche Verstöße erlangt haben und diese an die vorgesehene Meldestelle melden oder offenlegen. Der Meldestellenbeauftragter hat die Anonymität des Hinweisgebers als auch beteiligter Dritter nach dem Vertraulichkeitsgebot in § 8 HinSchG grundsätzlich auch gegenüber dem eigenen Arbeitgeber sicherzustellen.

Zur Klarstellung: Anonyme Hinweise werden nicht beantwortet.

Wie sieht das Hinweisgebersystem aus?

  1. Schritt: Der Mitarbeiter übermittelt einen Hinweis über einen der o.g. Meldekanäle an die Meldestelle
  2. Schritt: Nachdem ein Hinweis getätigt wurde, erhält der Hinweisgeber innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung zum Erhalt seiner Nachricht durch den Meldestellenbeauftragten.
  3. Schritt: Innerhalb von 3 Monaten muss der Hinweisgeber über die Bearbeitung informiert werden.

 

Die Aufgabe des Meldestellenbeauftragten übernimmt Frau Julia Käding. Frau Käding ist unter den folgenden Meldekanälen zu erreichen:

Telefonisch: 02821 718 1420

E-Mail: meldestelle@clivia-gruppe.de

Postweg: Frau Julia Käding, Tichelstr. 11, 47533 Kleve

Persönlich: Clivia Haus, Büro 4. Etage Zimmer 1420

 

Bitte verwenden Sie das unten stehende Formular, um Ihre Informationen direkt einzugeben. Das System sendet automatisch eine E-Mail an die entsprechende Meldestelle. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, ein eigenes Schreiben zu verfassen und es an die oben angegebene E-Mail-Adresse zu senden. Sie können es auch intern per Post oder auf dem herkömmlichen Postweg verschicken.