Neue Gebührenverordnung für Schnelltests

Seit dem 25. November 2022 gilt eine neue Gebührenverordnung für Corona-Schnelltests im Rahmen der Bürgertestungen.

Gruppe 1 - Kostenfrei

  • Freitestungen (PCR-Test der Positivtestung)
  • Besucher und Bewohner von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern (Formular Selbstauskunft)
  • Pflegende Angehörige (Formular Selbstauskunft)
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind.

Gruppe 2 - Gebühr 5 €

  • Selbstzahler (kein Nachweis erfoderlich)

Bitte bringen Sie die erforderlichen Dokumente (aufgeführt in den Klammern) sowie Ihren Personalausweis mit! Um das Ganze zu vereinfachen können Sie auch das unter dem Button zur Verfügung gestellte Formular Selbstauskunft ausfüllen und mitbringen.